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Wie wir aus zuverlässiger Quelle gestern erfahren haben, wird derzeit hinter den Kulissen intensiv über die Einführung eines Alkoholverbotes für Internet-Surfer seitens der neu gegründeten Bundesregierung diskutiert. Analog zum Straßenverkehr wird über eine Regelung mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,7 Promille nachgedacht.

Bislang galten auf der Datenautobahn andere Regelungen als im „normalen“ Straßenverkehr. Inzwischen hat sich herausgestellt wie gefährlich das Surfen unter erhöhtem Alkoholspiegel sein kann. So hatte ein alkoholisierter Frührentner aus Bitterfeld-Bobbau unter Alkoholeinfluss bei seiner Schornsteinfegerrechnung statt 68,54 EUR 68.540,00 EUR überwiesen und über den Versandhandel 20.000 Socken bestellt.

Oft werden auch alkoholisiert überflüssige Mails bei Facebook oder Twitter eingestellt, die doch Bände sprächen. Sinnvoll sei es daher, die Betreiber der Webseiten klären zu lassen, ob ihre Seitenaufrufer noch ganz nüchtern seien oder ein Verbot gegen Alkoholmissbrauch vorläge. Im Volksmund würde dies vielfach als „Internetbetreiber-Säufer-Haltung“ bezeichnet.

Aus sicherer Quelle wurde weiterhin gerade bekannt, dass ein bekanntes Softwareunternehmen aus Kyritz an der Knatter bereits eine zertifizierte App entwickelt habe, mit der man seine Blutalkoholkonzentration zuverlässig messen und direkt an den Betreiber Online versenden könne.

Noch könnten selbst die zuverlässigsten optimistischen Pessimisten nicht zu optimistisch sein, weil die 2/3 Mehrheit im Bundestag noch in weiter Ferne liege. So könne es bis April 2022 dauern, bis eine Einigung gelänge. Abhängig sei das von der Zustimmung zu einer generellen Limitierung des Tempos auf der Datenautobahn.

Thema sei auch die nachhaltige Reduzierung des Datenmülls bei Geschwindigkeitsbegrenzung. Dies bedeute schnelleres Internet gleich Wachstum der nicht recyclebaren Datenmüllmenge pro Zeiteinheit. Die Lösung wäre da ein Datenmüll-Pfand bei gleichzeitiger Suche nach einem Datenmüll-Endlager. Die ständige Datenmüll-Zwischenlagerung (Cloud) sei eine zusätzliche Erschwernis.


Quelle: Die Geschichte der Health-IT. Die Entwicklung von Klinik-IT und Praxiscomputer von H. Wehrs 2019, Kapitel 9, Vergnügliches April-Scherz: Hobbytrinker und Getränkelobby alarmiert, S. 343

  • Beitrags-Kategorie:Alltagskultur / Blog
  • Beitrag zuletzt geändert am:12. Oktober 2021
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